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Der Kontext macht’s – „zurecht“ oder „zu Recht“?


Im Deutschen gibt es Ausdrücke, die auf den ersten Blick ähnlich scheinen, doch bei genauerem Hinsehen unterschiedliche Bedeutungen haben. Hierzu gehören auch die Begriffe „zurecht“ und „zu Recht“. Beide klingen gleich, beziehen sich jedoch auf einen jeweils anderen Kontext. In diesem Blogartikel zeige ich Ihnen den Unterschied zwischen „zurecht“ und „zu Recht“ und erkläre Ihnen, wie diese Begriffe korrekt eingesetzt werden.

Lektorat Moosbuchner

1. „Zu Recht“ – alles hat seine Berechtigung

 

Geschieht etwas aus gutem Grund, ist es also berechtigt, wird der Ausdruck „zu Recht“ verwendet. Als Synonym könnte hier „aus gutem Grund“ oder „berechtigterweise“ oder „richtigerweise“ genutzt werden. Wichtig ist, dass „zu Recht“ in diesem Kontext stets getrennt geschrieben wird.

 

Beispiele:

„Er hat sich zu Recht bei seinem Vorgesetzten beschwert.“ – Das bedeutet, seine Beschwerde war berechtigt.

 

„Du hast zu Recht eine gute Note bekommen, so fleißig wie du bist.“ – Hier bedeutet es, dass die gute Note gerechtfertigt war.

 

Möchten Sie also ausdrücken, dass eine Handlung oder ein Zustand gerechtfertigt/berechtigt ist, dann greifen Sie zu „zu Recht“.


2. „Zurecht“ – die Verbindung ist der Schlüssel

 

Der Ausdruck „zurecht“ hat eine andere Bedeutung und wird daher zusammengeschrieben. Meist tritt er in Verbindung mit Verben als Verbpräfix (eine Silbe, die vor einem Verb angefügt wird) auf.

 

Typische Verbverbindungen mit „zurecht“ sind unter anderem:

  • Zurechtkommen: „Sie kam mit der neuen Klasse gut zurecht.“
  • Zurechtfinden: „Danke, ich brauche keine Hilfe. Ich finde mich nun zurecht.“
  • Zurechtlegen: „Du hast dir deine Argumente sorgfältig zurechtgelegt.“

„Zurecht“ wird also in Verbindung mit Verben verwendet, um z. B. auszudrücken, dass etwas in die richtige Ordnung gebracht wird oder dass jemand in einer Situation klarkommt.

 

Wichtig: Das Verbpräfix „zurecht-“ kann vom restlichen Verbstamm getrennt sein.

  • „Bevor die Party begann, zupfte sie die Tischdecken zurecht.“
  • „Morgen habe ich ein Bewerbungsgespräch. Ich lege mir schon einmal mögliche Antworten zurecht.

Ob Sie nun „zurecht“ oder „zu Recht“ verwenden, hängt also vom Kontext des Satzes ab.

 

Doch was können Sie in Zweifelsfällen tun?

 

Hierfür gibt es einen einfachen Test:

Prüfen Sie, ob Sie den Wortteil „Recht“ bzw. „-recht“ durch das Wort „Unrecht“ ersetzen können.

Ist dies möglich, wissen Sie, dass Sie den Ausdruck „zu Recht“ (Getrenntschreibung) einsetzen müssen.

Ist dies nicht möglich, benötigen Sie die Zusammenschreibung („zurecht“).

 

Beispiele:

  • „Sie wurde zu Recht verdächtigt, etwas gestohlen zu haben.“

Test: Sie wurde zu Unrecht verdächtigt, etwas gestohlen zu haben.“

In diesem Fall ist der Austausch möglich und die Getrenntschreibung ist korrekt.

 

  • „Vor der Gehaltsverhandlung sollte man sich gute Argumente zurechtlegen.“

Test: „Vor der Gehaltsverhandlung sollte man sich gute Argumente zu Unrecht legen.“

Hier macht der Austausch keinen Sinn, weshalb nur die Zusammenschreibung richtig ist.


Fazit

 

Der Unterschied zwischen den Ausdrücken „zurecht“ und „zu Recht“ mag vielleicht auf den ersten Blick gering erscheinen, ist für den Kontext jedoch von großer Bedeutung. Die Verwendung von „zu Recht“ wird getrennt geschrieben und weist auf Gerechtigkeit oder Berechtigung hin, während „zurecht“ meist als Verbpräfix verwendet wird und eine richtige Ordnung oder das Zurechtfinden in einer Situation darstellt und daher zusammengeschrieben wird.

 

 

Nun haben Sie den Unterschied dieser ähnlich klingenden Ausdrücke kennengelernt und können die Rechtschreibregeln in Ihrem Manuskript anwenden. Sollten Sie sich bei der Umsetzung solcher Regeln noch etwas unsicher fühlen, kann Sie ein professionelles Korrektorat dabei unterstützen, diese Rechtschreibfehler aufzuspüren und zu verbessern.

 

Sie suchen gerade nach einem Korrektorat für Ihr Manuskript? Melden Sie sich gern über mein Kontaktformular oder direkt unter mail@lektorat-moosbuchner.de.